AGB
1. Allgemeines
a. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Cifol Werbetechnik erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen.
b. Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Kunden erforderlich.
c. für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Cifol Werbetechnik die Lieferung der Waren oder Dienstleistung ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn die Firma Cifol Werbetechnik mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
2. Preise und Preisberechnung
a. Sofern keine anderen Vereinbarungen / Regelungen getroffen werden, gelten alle Preise ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
b. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich die Firma Cifol Werbetechnik vor, die in diesen Verträgen zugrunde gelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.
c. Gestaltungsvorschläge, Designs und andere Entwürfe sind kostenpflichtig sofern nicht anders vereinbart. Sämtliche Rechte an erstellten Dateien wie Logos verbleiben grundsätzlich bei der Firma Cifol Werbetechnik es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
d. Die im Angebot der Firma Cifol Werbetechnik genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden.
e. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Angebote
a. Angebote der Firma Cifol Werbetechnik sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma Cifol Werbetechnik zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird.
b. Eine unterschriebene Auftragsbestätigung ist verbindlich. Bei einer nachträglichen Stornierung des Auftrags wird der halbe Auftragswert inkl. Umsatzsteuer fällig.
c. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.
4. Schriftform
Die Firma Cifol Werbetechnik nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die Firma Cifol Werbetechnik händigt dem Kunden auf Wunsch vor der Produktion einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so gilt die Freigabe zur Produktion als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende Beanstandungen des Kunden hat die Firma Cifol Werbetechnik dann nicht zu vertreten.
5. Versand und Verpackung
a. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Die Firma Cifol Werbetechnik nimmt den Versand mit der gebotenen Sorgfalt vor und haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b. Mit der Aufgabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die Gefahr – auch im Falle der Vereinbarung frachtfreier Belieferung – auf den Kunden über.
c. Die Firma Cifol Werbetechnik ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
d. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der Firma Cifol Werbetechnik und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
6. Lieferung und Termine
a. Von der Firma Cifol Werbetechnik angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von den Kunden genannten Fixtermine sind für die Firma Cifol Werbetechnik nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.
b. Leistungsstörungen die auf den Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen der Firma Cifol Werbetechnik beruhen, hat die Firma Cifol Werbetechnik dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen die Firma Cifol Werbetechnik.
7. Verarbeitung und Lagerung
a. Die Firma Cifol Werbetechnik liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Firma Cifol Werbetechnik übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Firma Cifol Werbetechnik die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
b. Für den Fall, dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die Firma Cifol Werbetechnik berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
c. Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
d. Zulieferungen (auch von Datenträgern) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Firma Cifol Werbetechnik. Dies gilt insbesondere für vom Kunden verwendete, copyright- oder anderweitig geschützte Warenzeichen, Namen, Bilder oder anderweitig geschützte Bestandteile, sowie Bilder- und Nutzungsrechte.
8. Zahlung
a. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen.
b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma Cifol Werbetechnik zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Firma Cifol Werbetechnik behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
c. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
d. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Firma Cifol Werbetechnik zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Auftragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann die Firma Cifol Werbetechnik Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
e. Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen.
f. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann die Firma Cifol Werbetechnik eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
g. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Kunden, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.
9. Eigentumsvorbehalt
a. Der Firma Cifol Werbetechnik bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren und allen Zwischen- und Vorprodukte, insbesondere Layoutrechte, Daten und Datenträger bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
b. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an die Firma Cifol Werbetechnik zu deren Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma Cifol Werbetechnik vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag um mehr als 15%, so hat die Firma Cifol Werbetechnik Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurück zu übertragen.
c. Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Firma Cifol Werbetechnik unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der Firma Cifol Werbetechnik unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die Firma Cifol Werbetechnik solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.
d. Das von der Firma Cifol Werbetechnik gemachte Angebot mit allen Bestandteilen sowie etwaiger Entwürfe bleibt geistiges Eigentum der Firma Cifol Werbetechnik und ist urheberrechtlich geschützt, eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, das Angebot und den Entwurf an die Firma Cifol Werbetechnik zurück zu geben. Bei Verwendung von angelieferten Daten des Kunden oder nach Auftrag gefertigten Layouts übernimmt die Firma Cifol Werbetechnik keinerlei Haftung.
10. Mängelrügen
a. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sowie Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall nach Übergabe unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen (dies gilt u.a. auch für Rechtschreibung). Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Auftragsbestätigung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Auftragsbestätigung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Des Weiteren muss der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe das Erzeugnis zur Endkontrolle bei der Firma Cifol Werbetechnik am Hasselt 5b in Bad Bramstedt vorführen um eine Nachkontrolle und damit Nachbesserungen zu ermöglichen. Anderenfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Kunde sofort per Einschreiben mit Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen. Bei Handelsgeschäften gelten im übrigen die §§ 377 f. HGB.
b. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Firma Cifol Werbetechnik. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
c. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist die Firma Cifol Werbetechnik nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.
d. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Firma Cifol Werbetechnik durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Firma Cifol Werbetechnik zum Erlöschen.
e. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
f. Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind aus technischen Gründen erlaubt und können nicht bemängelt werden.
g. Farbabweichungen sind Drucker- und Materialbedingt möglich und unterliegen nicht der Mängelrüge.
h. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbgebung Ihres Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Original-Lackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, bedenken Sie aber bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen. Wir gewähren auf die Folie 2 Jahre Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch unsere Firma und Ihrer Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Wir behalten uns vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit die gelieferten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder in unserem Hause nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
i. Die Firma Cifol Werbetechnik kann nur auf Fachgerecht erstellten und intakten Oberflächen verkleben. Dies hat der Kunde vor Auftragserteilung sicherzustellen. Anderenfalls kann keine Verklebung erfolgen und der Kunde muss mindestens den halben Auftragswert an die Firma Cifol Werbetechnik zahlen. Eventuell höhere Schadensersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn sie durch die Firma Cifol Werbetechnik nachgewiesen wurden. Sollte eine Verklebung dennoch erfolgen, haftet die Firma Cifol Werbetechnik nicht für das Endprodukt und entstandene Schäden die bei der Verklebung entstehen.
Die Garantie erstreckt sich zusätzlich zum Vorgenannten nicht auf folgende Fälle:
1. Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
2. Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
3. Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
5. Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen.
Die Pflegehinweise und Datenblätter zu den verwendeten Folien sind bei der Firma Cifol Werbetechnik zu erfragen.
11. Archivierung
Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Firma Cifol Werbetechnik nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.
12. Impressum
Die Firma Cifol Werbetechnik kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
13. Haftung
a. Die Firma Cifol Werbetechnik haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung bestehen nicht.
b. Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel ist ausgeschlossen.
c. Die Firma Cifol Werbetechnik übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung ihrer Waren oder Entwürfe entstehen. Insbesondere nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und Markenrechtsverletzungen, die als Folgeschäden unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der Waren oder Entwürfe in Verbindung stehen. Die Firma Cifol Werbetechnik ist darüber hinaus nicht haftbar für die von dem Kunden übermittelten Daten, dies gilt insbesondre für Urheberrecht u.ä..
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Neumünster. Dies gilt wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat.
15. Sonstige Bestimmungen
a. Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Verträge der Firma Cifol Werbetechnik unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bad Bramstedt, den 12.09.2015
Cifol Werbetechnik, Inh. Yusuf Cicili, August-Kühl-Straße 76, 24576 Bad Bramstedt